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Die Feuerbestattung ist möglicherweise älter als die Erdbestattung. Gelehrte sind sich heutzutage einig, daß die ersten Feuerbestattungen ungefähr 3000 vor Christus stattgefunden haben, am meisten in Europa und in der "Nah-Ost". Die Leichenverbrennung ist in vielen alten Kulturen zu eignen gewesen, als eine durch die Religion gebotene Form der Bestattung. Sie sollte der Seele den Weg ins Totenreich freimachen, zugleich auch eine Wiederkehr des Todes verhindern. In der letzten Epoche der Steinzeit breitete sie sich nach "Nord-Europa" aus, wo Überreste von dekorierten Steinurnen als Beweis gefunden wurden. Anfang der Bonzezeit circa 2500-1000 vor Christus dehnte sich die Kremation nach der Britischen Insel und das heutige Spanien und Portugal aus. Nur die Ägypter hielten streng an der Mumifizierung fest. Ihre Ablehnung der Feuerbestattung erklärt sich aus ihrer eigenartigen Auffassung vom Feuer, das sie für ein Tier hielten. Ihre Religion verbot menschliche Leichen den Tieren vorzuwerfen! Während der Eisenzeit etwa 1000 vor Christus, wurde die Feuerbestattung ein wesentlicher Bestandteil der Griechischen Bestattungskultur. Rund 800 vor Christus war es während den Kriegszeiten ein normaler Gebrauch um verstorbene Krieger zu entsorgen. Diesen Griechischen Brauch folgend, wurde die Einäscherung von den ersten Römer übernommen. Im alten Rom war sie erst ein Vorrecht der Reichen. Bekannt ist, daß die größten Helden der Römer - Sulla, Pompeius, Cäsar und Augustus - verbrannt wurden. Etwa 600 vor Christus hat sich die Feuerbestattung so weit verbreitet, daß man Mitte des 5. Jahrhunderts ein offizielles Urteil brauchte, gegen die Ausführung der Einäscherung in der Stadt. Während der Römischen Zeit von 27 vor Christus bis 395 nach Christus wurde die Feuerbestattung praktiziert. Die Aschenreste wurden in kunstvoll bearbeiteten Urnen aufbewahrt und nicht selten in Kolumbarien so groß wie Häuser beigesetzt. Da die ersten Christen den ärmeren Bevölkerungsschichten angehörten, war die Erdbestattung für sie die allgemein übliche Form der Bestattung und so blieb es bis in die Neuzeit. Ungefähr 400 nach Christus wurde die traditionelle Erdbestattung durch die Christianisierung des Kaiserreichs bevorzugt. Im späteren Verlauf ersetzt die Erdbestattung die Einäscherung gänzlich, außer bei Seuche und Kriege. Dieser Brauch wurde in Europa auch in den folgenden 1500 Jahre beibehalten. Karl der Große hatte 785 im Edikt von Paderborn die Einäscherung von Leichen bei Todesstrafe verboten, da er die Feuerbestattung als heidnischen Brauch betrachtete. Ausgangs des Mittelalters taucht der Gedanke an die Feuerbestattung in Verbindung mit den durch soziale und hygiënische Mißstände hervorgerufenen Forderungen nach einer Verbesserung des Bestattungswesens wieder auf. Bereits im 16. und 17. Jahrhundert finden sich Bestrebungen für die Wiedereinführung. Stärkere Impulse brachte erst die Zeit der Aufklärung, deren neue Weltanschauung auch nach neuen Wegen in der Behandlung der sterblichen Überreste des Menschen suchte. Da die Aufklärung deren neue Weltanschauung auch nach neuen Wegen in der Behandlung der sterblichen Überreste des Menschen suchte, lag es nahe, nach deren Beispiel an Stelle der christlichen Erdbestattung die heidnischen Leichenverbrennung wiedereinzuführen, wobei gewisse antikirchliche Tendenzen mitgesprochen haben mögen. So ordnete Friedrich II. vor dem ersten schlesischen Krieg mit Erlaß vom 27.2.1741 ausdrücklich an, daß "sein Leichnam auf römische Art verbrannt und in einer Urne bei Rheinsberg beigesetzt werden solle". Ein bedeutender Wandel trat mit der französischen Revolution ein, die sich leidenschaftlich dem Gedanken an diesen Brauch zuwandte. 1797 wurde dem Rat der 500 ein Antrag auf Einführung der fakultativen Feuerbestattung vorgelegt und das Institut de France erließ ein Preisausschreiben über die wissentschaftliche Untersuchung der Feuerbestattung. Der Erfolg dieser Bestrebungen war, daß die Feuerbestattung in Frankreich im Jahre 1800 offiziel zugelassen wurde. Zeitgenössische gesetzliche Regelungen, wie das preußische Allgemeine Landrecht, gingen allerdings ungeachtet dessen von der Erdbestattung als der herrschenden Bestattungsform aus. Die Feuerbestattung war bis ins 19. Jahrhundert verpönt. Jacob Grimm hielt am 21.11.1849 in Berlin eine aufsehenerregende Vorlesung "Über das Verbrennen von Leichen", und 1876 wurden am ersten Europäischen Bestattungskongreß in Dresden die ersten Richtlinien für die Verbrennung "von menschlichen Leichen in dezenter Weise " erarbeitet. Die katholische Kirche verbot 1886 die Verbrennung von Leichen und verschärfte 1892 die Bestimmungen "bei Exkommunikation" (cod.jur.can. 1339). Trotzdem entstanden ab 1876 in Europa (Mailand) und Nordamerika (Washington) Krematorien. Die ersten Krematorien wurden 1876 auf dem Camposanto in Mailand und 1878 in Gotha errichtet. Diese Anlage, das Ergebnis der Bemühungen der Feuerbestattungsvereine, blieb lange die einzige in Deutschland, erst 1891 folgte eine weitere in Heidelberg. Einzelne Bundesländer, wie Anhalt, Braunschweig, Hamburg, Sachsen und vor allem Thüringen, erleichterten die Feuerbestattung sehr. Andere entschlossen sich nur langsam zum Erlaß entsprechender Vorschriften. Am längsten zögerten Bayern und Preußen, die nicht nur die Errichtung von Feuerbestattungsanlagen von besonderen Bedingungen abhängig machten, sondern auch für die Genehmigung der einzelnen Einäscherung das Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen zur Pflicht machten. Trotzdem gewann die Feuerbestattung immer mehr Anhänger. So wuchs die Zahl der Feuerbestattungsanlagen von 43 im Jahre 1914 auf 70 im Jahre 1924 und auf 117 in 112 Städten im Jahre 1936. Während 1914 nur rd.10 000 Menschen diese Bestattungsart wählten, ließen sich 1924 bereits 33 000 Menschen einäschern und 1936 waren es über 76 000. In den rund 60 Jahren von 1878 bis 1936 fanden in Deutschland insgesamt 946 000 Einäscherungen statt. Angesichts der Vielgestaltigkeit und Unübersichtlichkeit der landesrechtlichen Bestimmungen wuchsen die Bestrebungen auf eine einheitliche Regelung für das ganze Reichsgebiet ständig und führten schließlich zum Erlaß des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15.5.1934, durch das die Feuerbestattung umfassend und anschließend geregelt wurde. Das Gesetz, das in programmatischer Form den Grundsatz enthielt, daß Feuerbestattung und Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt sind, entsprach damit den zahlreichen Wünschen, die diese Gleichstellung als Ausdruck der Achtung vor ihrer Überzeugung immer wieder gefordert hatten. Der Gleichstellungsgrundsatz wurde jedoch gewissen Einschränkungen unterworfen, die im Interesse der Sicherheit der Strafrechtspflege für unerläßlich gehalten wurden. Geltend gemacht wurde insbesondere, daß eine zuverlässige Feststellung der Todesursache ausgeschlossen sei, wenn nachträglich der Verdacht auf Vorliegen einer strafbaren Handlung (eines Tötungsverbrechens) auftauchen sollte. Diesen Bedenken trug der Gesetzgeber durch entsprechende Vorschriften genauer Feststellungen, insbesondere über die Todesursache, vor der Einäscherung Rechnung. Nach Inkrafttretten des Grundgesetzes galten das Gesetz vom 15.5.1934 und die Durchführungsverordnung vom 10.8.1938 entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes als Landesrecht weiter. Sie sind in die in den verschiedenen Alt-Bundesländer erfolgte Neuregelung des Friedhofs-und Bestattungsrecht einbezogen worden. Unverändert gilt das Gesetz über die Feuerbestattung in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern. In der früheren DDR wurde die Feuerbestattung anknöpfend an das von den Freidenkern progagierte Gedankengut, staatlicherseits mit materiellen und finanziellen Mitteln bewußt gefördert und zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen entwickelt. Auf allen größeren Friedhöfen entstanden als neue Grabart ideologisch begründete Urnengemeinschaftsanlagen, mit denen eine neue Einstellung zum Totenkult zum Ausdruck gebracht werden sollte. Aufgrund der umfangreichen Aufklärungsarbeit setzte sich die Feuerbestattung unter der Bevölkerung als zwecksmäßigste Form der Bestattung durch, so daß mehr als die Hälfte aller Verstorbenen eingeäschert wurden. In 1963 hat die katolische Kirche die Einäscherung von Leichen akzeptiert ("Sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht" can. 1176 §3). Ein pikantes Detail, gegen den Bürgermeister der Stadt Wien wurde ernstlich eine Klage vor dem (Österreichischen) Verfassungsgerichthof erhoben, als er das 1992 von Clemens Holzmeister erbaute Wiener Krematorium in Betrieb nehmen ließ. Heutzutage werden in Europa rund ein Viertel der Verstorbenen kremiert, in den USA etwa 30 Prozent. In Asien beträgt die Kremierungsrate - schon religionsbedingt - rund 90 Prozent. In Deutschland bestehen gegenwärtig 118 Feuerbestattungsanlagen (Krematorien) in 116 Städten, einige weitere sind im Bau oder Planung.
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